Logo

Herzlich Willkommen

auf der Homepage der Notarin Sofie Kernchen

Leistungen
im Überblick

Notarinnen und Notare stehen Ihnen als verschwiegene und unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Sie leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsgeschäften, fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien, erstellen rechtssichere Urkunden und übernehmen die Abwicklung der Urkunden mit den Behörden und Registern.

Unsere Leistungen umfassen die Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts sowie die Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten. Für einige Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge und Gründung von Kapitalgesellschaften, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Für anderen Rechtsgeschäfte, z.B. die Errichtung von Testamenten und Vorsorgevollmachten, ist die notarielle Beurkundung hingegen optional.  >> mehr

Notare
Aktuelles

Externe Inhalte

Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.

Drittanbieter-Inhalte anzeigen

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

14
Sep. 2025

Kredit abbezahlt ‒ und jetzt?

Wenn ein Darlehen endlich abbezahlt ist, fragen sich viele Eigentümer, was mit der dafür eingetragenen Grundschuld passiert. Muss sie gelöscht werden oder kann sie einfach im Grundbuch stehenbleiben? Entgegen landläufiger Meinung bringt das „Stehenlassen“ nur in wenigen Fällen Vorteile, birgt gleichzeitig aber erhebliche Risiken für einen späteren Verkauf oder eine spätere Überlassung der Immobilie.
mehr anzeigen
Wenn ein Darlehen endlich abbezahlt ist, fragen sich viele Eigentümer, was mit der dafür eingetragenen Grundschuld passiert. Muss sie gelöscht werden oder kann sie einfach im Grundbuch stehenbleiben? Entgegen landläufiger Meinung bringt das „Stehenlassen“ nur in wenigen Fällen Vorteile, birgt gleichzeitig aber erhebliche Risiken für einen späteren Verkauf oder eine spätere Überlassung der Immobilie.

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern

01
Jun. 2025

Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet

Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen. Die Notarkammer Sachsen warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilienkaufverträgen.
mehr anzeigen
Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen. Die Notarkammer Sachsen warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilienkaufverträgen.

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern

21
Apr. 2025

Verlorenes Vertrauen – Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse und setzt damit uneingeschränktes Vertrauen zu der Person des Bevollmächtigten voraus. Doch was ist, wenn dieses Vertrauen plötzlich nicht mehr da ist?
mehr anzeigen
Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse und setzt damit uneingeschränktes Vertrauen zu der Person des Bevollmächtigten voraus. Doch was ist, wenn dieses Vertrauen plötzlich nicht mehr da ist?

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern