Logo

Herzlich Willkommen

auf der Homepage der Notarin Sofie Kernchen

Leistungen
im Überblick

Notarinnen und Notare stehen Ihnen als verschwiegene und unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Sie leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsgeschäften, fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien, erstellen rechtssichere Urkunden und übernehmen die Abwicklung der Urkunden mit den Behörden und Registern.

Unsere Leistungen umfassen die Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts sowie die Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten. Für einige Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge und Gründung von Kapitalgesellschaften, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Für anderen Rechtsgeschäfte, z.B. die Errichtung von Testamenten und Vorsorgevollmachten, ist die notarielle Beurkundung hingegen optional.  >> mehr

Notare
Aktuelles

Externe Inhalte

Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.

Drittanbieter-Inhalte anzeigen

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

29
Apr. 2024

Karriere im Notariat – Neuer Bachelor-Studiengang startet in Kürze

Mitarbeitende im Notariat haben bislang in aller Regel eine Ausbildung zu Notarfachangestellten oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten durchlaufen. Für Schulabsolventen mit Hochschulreife und Wunsch nach einem schnellen Berufseinstieg sowie für bereits Berufstätige gibt es nun eine neue Option: ein akademischer Studiengang, der parallel zu einer Tätigkeit im Notariat absolviert werden kann…
mehr anzeigen

Mitarbeitende im Notariat haben bislang in aller Regel eine Ausbildung zu Notarfachangestellten oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten durchlaufen. Für Schulabsolventen mit Hochschulreife und Wunsch nach einem schnellen Berufseinstieg sowie für bereits Berufstätige gibt es nun eine neue Option: ein akademischer Studiengang, der parallel zu einer Tätigkeit im Notariat absolviert werden kann und gezielt auf diese vorbereit.

Zum 1. Oktober 2024 wird die Bundesnotarkammer in Kooperation mit der SRH Hochschule Heidelberg erstmals einen Bachelor-Studiengang für Mitarbeitende im Notariat anbieten. Mit der Verzahnung von akademischem Wissen und praktischer Erfahrung aus der Arbeit bei Notarinnen und Notaren soll der Studiengang ein zentraler Baustein in der Aus- und Fortbildungsstrategie des Notariats in Deutschland sein.

„Bestens qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für jedes Notariat von entscheidender Bedeutung“, berichtet Dr. Benjamin Karras, Geschäftsführer der Hamburgischen Notarkammer. „Die immer weiter steigenden Anforderungen an die rechtlichen Kenntnisse, aber auch IT-Fähigkeiten, machen die Tätigkeit im Notariat gleichermaßen anspruchsvoll und erfüllend.“

Die Studierenden bekommen dabei viel geboten. Sämtliche Veranstaltungen des Curriculums wurden eigens für diesen Studiengang entwickelt und vermitteln in bundesweit einmaliger Weise die notwendigen Kenntnisse für eine Karriere im Notariat. Vertrags- und Sachenrecht, Erb- und Familienrecht, aber auch Gesellschaftsrecht sowie Fragen des Berufs- und Beurkundungsrechts stehen auf dem Lehrplan. Daneben kommen die vielfältigen internationalen Bezüge der deutschen Rechtsordnung und der Umgang mit modernen IT-Instrumenten nicht zu kurz.

„Mit diesem Studiengang sind die Absolventinnen und Absolventen für den sich wandelnden Rechtsmarkt bestens aufgestellt“, erläutert Karras weiter. „Es ist zu erwarten, dass technologische Entwicklungen wie etwa Blockchain und Künstliche Intelligenz zu einem wachsenden Bedarf an vielseitig und zugleich spezialisiert einsetzbaren Mitarbeitenden führen. Der Studiengang an der SRH Hochschule Heidelberg erfüllt damit gleichermaßen die Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Notarbüros.“

Der Studiengang richtet sich sowohl an Schulabsolventen mit Hochschulreife als Berufseinsteiger als auch an bereits erfahrene Mitarbeitende. Neben der Hochschulreife gibt es weitere Möglichkeiten, die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. So können auch ausgebildete Notarfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit drei Jahren Berufserfahrung über eine Eignungsprüfung den Weg an die Hochschule finden. Der Studienplan ist darauf ausgelegt, dass die Studierenden neben ihrem Studium die so wichtigen praktischen Erfahrungen durch die Arbeit im Notarbüro sammeln können. Die regelmäßig virtuell stattfinden Lehrveranstaltungen werden dabei durch mehrtägige Präsenzphasen ergänzt. Der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie wird so Rechnung getragen.

Abiturientinnen und Abiturienten, die sich für den Studiengang interessieren, empfiehlt Karras, sich bei den Notarinnen und Notaren in der Region nach entsprechenden Stellen und der Möglichkeit zur Aufnahme des Studiums zu erkundigen. Auch auf der Internetseite der regionalen Notarkammer gibt es regelmäßig entsprechende Stellenanzeigen.

Ergänzende Informationen zum Studiengang sind auf der Website der SRH Hochschule Heidelberg zu finden: https://www.srh-hochschule-heidelberg.de/bachelor/recht-im-notariat-llb/

 

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern

27
Mar. 2024

Scheidung und nichts geregelt – alles zu spät?

Im Schnitt wird etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Das betraf allein im Jahr 2022 rund 137.400 Paare. Für die Ehegatten und die besonders betroffenen Kinder ist dann eine klare, einvernehmliche und vor allem friedliche Regelung der Verhältnisse wichtig. Um eine Scheidung in die Wege zu leiten, muss ein…
mehr anzeigen

Im Schnitt wird etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Das betraf allein im Jahr 2022 rund 137.400 Paare. Für die Ehegatten und die besonders betroffenen Kinder ist dann eine klare, einvernehmliche und vor allem friedliche Regelung der Verhältnisse wichtig.

Um eine Scheidung in die Wege zu leiten, muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Nach Prüfung der erforderlichen Bedingungen wird das Gericht dann die Scheidung aussprechen. Dr. Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Das schließt aber nicht aus, dass die sich trennenden Ehegatten die Folgen ihrer Scheidung schon im Vorfeld einvernehmlich regeln.“

Notarieller Ehevertrag

Im Optimalfall haben die Eheleute vorgesorgt und bereits „in guten Zeiten“ einen notariellen Ehevertrag geschlossen, mit dem sie sich für den Ernstfall abgesichert und die Rahmenbedingungen für die nun anstehende Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffen haben. Für den Abschluss eines wirksamen Ehevertrages ist der Gang zur Notarin bzw. zum Notar unerlässlich. „Nicht notariell beurkundete Eheverträge sind unwirksam“, mahnt Wehrstedt. Der Gesetzgeber hat die notarielle Beurkundung angeordnet, um eine unparteiische rechtliche Beratung sicherzustellen und weil wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können.

Zu spät für einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, sei es vor der Eheschließung oder während der Ehe, aber auch, wenn sich die Ehegatten schon von der Vorstellung, gemeinsam alt zu werden, verabschiedet haben. Auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen möglich.

Einvernehmliche Auseinandersetzung

„Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung können sich Eheleute z.B. über einen nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich, etwaige Zugewinnausgleichsansprüche und auch über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder einigen – sie können zusammen festlegen, wie sie in Zukunft miteinander verfahren wollen“, erläutert Wehrstedt. Wichtig: Auch die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in den meisten Fällen von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden, wobei diese bzw. dieser im Vorfeld zu den möglichen Gestaltungsalternativen berät.

Kosten

Die Kosten für sämtliche notariellen Leistungen sind gesetzlich geregelt. Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich nach den Vermögensverhältnissen und den zu regelnden Aspekten. Wehrstedt weist dazu auf Folgendes hin: „Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann zugleich kostensparend sein, da sie langwierigen und teuren Streitigkeiten vorbeugt, das gerichtliche Scheidungsverfahren verkürzen und Rechtsanwaltskosten sparen kann.“

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern

05
Mar. 2024

Vorsicht geboten: Fallstricke bei Immobilienschenkungen an Minderjährige

Im Rahmen der familiären Vermögensplanung entscheiden sich Eltern und Großeltern häufig dazu, ihr Immobilieneigentum an Minderjährige zu verschenken. Doch was auf den ersten Blick als eine großzügige Geste erscheint, kann sich schnell in ein rechtliches Labyrinth verwandeln. Vertretung von Minderjährigen: Tücken und Herausforderungen „Es ist eine weit verbreitete Tradition, Vermögen…
mehr anzeigen

Im Rahmen der familiären Vermögensplanung entscheiden sich Eltern und Großeltern häufig dazu, ihr Immobilieneigentum an Minderjährige zu verschenken. Doch was auf den ersten Blick als eine großzügige Geste erscheint, kann sich schnell in ein rechtliches Labyrinth verwandeln.

Vertretung von Minderjährigen: Tücken und Herausforderungen

„Es ist eine weit verbreitete Tradition, Vermögen schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben, und Immobilien sind dabei oft ein zentraler Bestandteil“, sagt Dr. Sarah Messinger, Geschäftsführerin der Notarkammer Brandenburg. „Aber wenn es um die Schenkung an Minderjährige geht, müssen Eltern und Großeltern besonders vorsichtig sein. Die rechtlichen Fallstricke sind vielfältig und können langfristige Konsequenzen haben.“ Notarinnen und Notare helfen, etwaige rechtliche Hürden zu überwinden und das Familienvermögen sicher an die nächste Generation weiterzugeben.

Bei der Schenkung von Immobilien an Minderjährige müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Minderjährigenrechts sorgfältig beachtet werden. Insbesondere müssen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, den Minderjährigen zumeist bei der Übertragung von Immobilien vertreten. In dieser Rolle müssen Eltern gewisse Grenzen beachten. „Das Rechtsgeschäft kann nur dann ohne Mitwirkung des Familiengerichts durchgeführt werden, wenn es ausschließlich vorteilhaft für das Kind ist. Dies zu beurteilen, kann jedoch komplex sein“, erläutert Messinger. Die Beurteilung, ob ein Geschäft vorteilhaft ist, erfolgt nicht nach wirtschaftlichen, sondern strikt nach formalen Kriterien. Zu fragen ist, ob aus rechtlicher Sicht ausschließlich Vorteile für den Minderjährigen entstehen oder ihm vielmehr persönliche Pflichten aus der Immobilienübertragung erwachsen. So kann beispielsweise bei der Übertragung einer vermieteten Immobilie ein Grundschüler plötzlich zum Vermieter werden. Insgesamt hat sich in diesem Bereich eine vielschichtige Rechtsprechung entwickelt, die es zu beachten gilt.

Wenn die Eltern von der gesetzlichen Vertretung ausgeschlossen sind, muss das Familiengericht einen Ergänzungspfleger für das Kind bestellen. In einigen Fällen müssen Eltern zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts einholen. Ergänzungspflegschaft und familiengerichtliche Genehmigung stellen dabei wichtige Schutzmechanismen dar, um die Interessen des Minderjährigen zu wahren, können allerdings mit viel Zeit und zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Vorausschauend handeln – Langzeitfolgen im Blick behalten

Bevor Eltern und Großeltern ihr wesentliches Vermögen – welches nicht selten der Altersvorsorge dient – aus der Hand geben, sollten sie auch an ihre eigenen Bedürfnisse denken. Erhebliche Herausforderungen und Kosten kommen auf Eltern und Großeltern zu, wenn sie für eine Rückübertragung oder die spätere Nutzung als Kreditsicherheit keine Vorsorge treffen. Sobald das Kind volljährig ist, haben Eltern zudem keinen rechtlichen Einfluss auf das Kind mehr. Sie sollten diesen Schritt daher wohl überlegen und ihn sorgfältig gegenüber steuerlichen Beweggründen abwägen.

Gute Beratung ist der Schlüssel

Ihre Notarin bzw. Ihr Notar spielt eine entscheidende Rolle in diesem Prozess. Notarinnen und Notare können nicht nur über das richtige Vorgehen beraten und anschließend bei der Vertragsgestaltung unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen sowohl der Eltern und Großeltern als auch der Minderjährigen geschützt werden. „Die Übertragung von Immobilien auf Minderjährige kann eine sinnvolle und effektive Möglichkeit der familiären Vermögensplanung sein, aber sie erfordert eine umfassende notarielle Beratung und sorgfältige Planung“, schließt Messinger ab.


Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern